Rechtsprechung
   VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10.WI.D   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15044
VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10.WI.D (https://dejure.org/2011,15044)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 24.08.2011 - 28 K 157/10.WI.D (https://dejure.org/2011,15044)
VG Wiesbaden, Entscheidung vom 24. August 2011 - 28 K 157/10.WI.D (https://dejure.org/2011,15044)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15044) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Polizeibeamter; schweres Dienstvergehen; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis

  • Wolters Kluwer
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Ein Polizeibeamtin, die einen u.a. wegen Vergewaltigung gesuchten Täter von der bevorstehenden Festnahme infomiert und ihm Zuflucht gewährt…

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10
    Welche Disziplinarmaßnahme im Einzelfall angemessen ist, richtet sich gemäß § 16 Abs. 1 S. 2-4 HDG nach der Schwere des Dienstvergehens, dem Persönlichkeitsbild des Beamten sowie der Beeinträchtigung des Vertrauens des Dienstherrn oder der Allgemeinheit (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

    Dieses bestimmt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtverstöße und den sonstigen Umständen der Tatbegehung, zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten sowie nach den unmittelbaren Folgen der Pflichtverstöße für den dienstlichen Bereich und für Dritte (BVerwG, Urteil vom 03.05.2007 - 2 C 9/06 -, NVwZ-RR 2007, 695).

  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10
    Diese Frage unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Überprüfung, ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht insoweit nicht (BVerwG, Urteil vom 20.10.2010 - 2 C 12.94 -, juris, Rdnr. 26).
  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10
    Eine übermäßige Verzögerung des Verfahrens könnte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deshalb nur im Bereich mittlerer Disziplinarmaßnahmen mildernd berücksichtigt werden, die hier allerdings in Ansehung der Schwere der Dienstpflichtverletzung nicht in Betracht kommen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschl. v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05, sämtliche in juris).
  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10
    Es handelt sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 1 D 109/97, Urteil vom 24.05.2007, Az.: 2 C 25/06, Urteil vom 07.02.2008, Az.: 1 D 4/07, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10
    Eine übermäßige Verzögerung des Verfahrens könnte nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts deshalb nur im Bereich mittlerer Disziplinarmaßnahmen mildernd berücksichtigt werden, die hier allerdings in Ansehung der Schwere der Dienstpflichtverletzung nicht in Betracht kommen (st. Rspr. des BVerwG, vgl. Beschl. v. 13.10.2005 - 2 B 19/05 - BVerfG, Kammerbeschluss vom 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05, sämtliche in juris).
  • BVerwG, 14.10.1998 - 1 D 109.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Vorzeitige Gutbuchung und Auszahlung von

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10
    Es handelt sich insoweit um ein Verhalten und um Leistungen, die von jedem Beamten erwartet werden und die angesichts des erheblichen Gewichts des Dienstvergehens keine andere Beurteilung rechtfertigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.10.1998, Az.: 1 D 109/97, Urteil vom 24.05.2007, Az.: 2 C 25/06, Urteil vom 07.02.2008, Az.: 1 D 4/07, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 08.03.2005 - 1 D 15.04

    Kriminalbeamter ... (im Ruhestand); außerdienstlicher Versicherungsbetrug

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10
    Sie beruht auf der schuldhaften Pflichtverletzung der Beamtin und ist ihr als bei Begehung des Dienstvergehens vorhersehbar zuzurechnen (BVerwG, Urteil vom 08.03.2005 - 1 D 15/04 - juris, Rdnr. 49).
  • BVerwG, 23.02.2005 - 1 D 1.04

    Beamter des mittleren Dienstes; vorsätzlich unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst an

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, die in materieller Hinsicht einheitlich zu betrachten sind (hierzu BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - 2 D 8.69 -, sowie Urteil vom 29.07.2009 - 2 B 15/09 -, beide juris), so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10
    Anhaltspunkte für das Vorliegen des Milderungsgrundes des Handelns in einer unverschuldet entstandenen ausweglosen existentiellen wirtschaftlichen Notlage zur Tatzeit (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.10.2002 - 1 D 5/02) liegen ersichtlich ebenso wenig vor wie solche für den Milderungsgrund der unbedachten, einmaligen persönlichkeitsfremden Augenblickstat in einer besonderen Versuchssituation (Gelegenheitstat), die durch ein gewisses Maß an Kopflosigkeit, Spontaneität und Unüberlegtheit herbeigeführt sein muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.05.1998 - 1 D 12/97).
  • BVerwG, 29.07.2009 - 2 B 15.09

    Disziplinarklageverfahren; Einheit des Dienstvergehens; Einheitsgrundsatz;

    Auszug aus VG Wiesbaden, 24.08.2011 - 28 K 157/10
    Setzt sich das Dienstvergehen aus mehreren Dienstpflichtverletzungen zusammen, die in materieller Hinsicht einheitlich zu betrachten sind (hierzu BVerwG, Urteil vom 19.06.1969 - 2 D 8.69 -, sowie Urteil vom 29.07.2009 - 2 B 15/09 -, beide juris), so bestimmt sich die zu verhängende Disziplinarmaßnahme in erster Linie nach der schwersten Verfehlung (BVerwG, Urteil vom 23.05.2005 - 1 D 1/04 -, zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 D 12.97

    Verhängung einer Disziplinarmaßnahme - Dienstvergehen eines Beamten - Kürzung von

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 14.10.2003 - 1 D 2.03

    Polizeimeister im BGS; Beihilfe zu Handtaschendiebstählen eines Dritten;

  • VG München, 22.02.2010 - M 19 D 09.5559

    Polizeivollzugsbeamter; Strafvereitelung im Amt 2 Fälle; Betrug; Verletzung des

  • VG München, 08.03.2010 - M 19 DK 09.5224

    Polizeivollzugsbeamter; versuchte Strafvereitelung; unzureichende Dienstleistung

  • BVerwG, 19.06.1969 - II D 8.69

    Rechtsmittel

  • VG Wiesbaden, 16.03.2021 - 28 K 1946/18

    Einzelfall einer Klage gegen eine Disziplinarverfügung (Geldbuße); Polizistin,

    Auch die unbefugten Datenabfragen und die widerrechtliche Vorgangsberechtigung stellen eine Dienstpflichtverletzung der Klägerin von erheblichem Gewicht dar und sind bei der Maßnahmebemessung erschwerend hinzu zu ziehen, denn gerade in dem sensiblen Bereich der Datenspeicherung müssen sich Dienstherr und Bürger darauf verlassen können, dass gespeicherte Daten nur im gesetzlichen Rahmen gebraucht werden (vgl. VG Wiesbaden, Urteil vom 24. August 2011 - 28 K 157/10.WI.D. -, juris).
  • VG Münster, 19.09.2022 - 20 K 2878/20
    vgl. VG Wiesbaden Urteil vom 24.8.2011 - 28 K 157/10 -, BeckRS 2011, 56186, beck-online.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht